Fragen zu den Rechtsanwaltskosten

  • Sie erhalten von uns zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Wenn Sie an dem Unfall selbst keine Schuld oder Teilschuld haben, wird das Anwaltshonorar  von der gegnerischen Versicherung bezahlt*
  • Wenn Sie über eine Verkehrsrechtschutzversicherung verfügen, übernimmt diese alle Kosten, auch ggfs. die Gerichts- und gegnerischen Anwaltskosten, sofern Sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.
  • Wenn Sie Unternehmer oder vorsteuerabzugsberechtigt sind, müssen Sie lediglich die Umsatzsteuer selbst tragen, da Sie diese als Vorsteuer bei Ihrer Umsatzsteuererklärung in Abzug bringen können.
  • Wir klären Sie immer über das Kostenrisiko detailliert auf. Wenn Sie z.B. keine Rechtsschutzversicherung besitzen entsteht ein hohes Kostenrisiko im Gerichtsverfahren.
  • Wir rechnen nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) in folgenden Fällen ab:
    • Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht
    • Arbeitsrecht
    • Reiserecht
    • Zivilrechtliche Forderungssachen
    • Für alle anderen Tätigkeiten unserer Kanzlei treffen wir mit unseren Mandanten eine entsprechende Vergütungsvereinbarung 
  • *Die Schuldfrage kann sich verändern, wenn Sie fahrlässig oder grob fahrlässig (z.B. Alkoholfahrt) gehandelt haben.

Fragen zur Rechtsschutzversicherung

  • Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluß einer Verkehrsrechtsschutzversicherung
  • Denken Sie immer beim Abschluss einer solchen Versicherung daran, dass diese nicht rückwirkend eintritt. D.h. Der Schadeneintritt darf nicht vor dem Abschluß der Rechtsschutzversicherung liegen.
  • Solche Versicherung sind nicht sehr teuer. Achten Sie aber darauf, dass die Selbstbeteiligung nicht höher als 150 € ist. Idealerweise schließen Sie ein Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung ab.
  • Die Kosten bei Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren können erheblich sein.

Fragen zu Verkehrsunfällen und der Regulierung

  • Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden, gilt es zunächst Ruhe zu bewahren und möglichst viele Daten zu sammeln.
  • Sichern Sie die Unfallstelle und legen Sie Warnwesten an (Bußgeldgefahr)
  • Idealerweise rufen Sie zunächst uns auf der Hotline unter 0172-1760315 an
  • Rufen Sie immer die Polizei hinzu.
  • Machen Sie bei der Polizei nur Angaben zur Person und zum Unfallhergang aus Ihrer Sicht. Geben Sie keinesfalls zu Protokoll, dass Sie ggfs. am Unfall eine Schuld oder Teilschuld tragen.
  • Machen Sie möglichst viele Fotos vom Unfallgeschehen. Gesamtansicht, Ihr Fahrzeug, gegnerisches Fahrzeug, Beschädigungen. Manchmal ist ein kleines Video hilfreich um den Gesamteindruck darzustellen.
  • Nehmen Sie alle Daten des Unfallgegners auf (Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, Versicherung, Halterdaten und Fahrerdaten)
  • Fertigen Sie möglichst noch am Unfallort eine Unfallskizze an. (Strassennamen, Hausnummer oder km angeben, achten Sie auf den Eintrag von Verkehrszeichen)
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur gegnerischen Versicherung auf! Wenn die gegnerische Versicherung Sie kontaktiert und “eine problemlose Abwicklung” zusichert, lehnen Sie dies ab!
  • Nutzen Sie unseren Unfallfragebogen, den Sie auch auf dem Smartphone oder Tablett ausfüllen können.
  • Falls die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist, sollten Sie Ihre Kfz-Versicherung vom Unfall informieren.