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Fragen zu den Rechtsanwaltskosten
- Sie erhalten von uns zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles
- Wenn Sie an dem Unfall selbst keine Schuld oder Teilschuld haben, wird das Anwaltshonorar von der gegnerischen Versicherung bezahlt*
- Wenn Sie über eine Verkehrsrechtschutzversicherung verfügen, übernimmt diese alle Kosten, auch ggfs. die Gerichts- und gegnerischen Anwaltskosten, sofern Sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.
- Wenn Sie Unternehmer oder vorsteuerabzugsberechtigt sind, müssen Sie lediglich die Umsatzsteuer selbst tragen, da Sie diese als Vorsteuer bei Ihrer Umsatzsteuererklärung in Abzug bringen können.
- Wir klären Sie immer über das Kostenrisiko detailliert auf. Wenn Sie z.B. keine Rechtsschutzversicherung besitzen entsteht ein hohes Kostenrisiko im Gerichtsverfahren.
- Wir rechnen nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) in folgenden Fällen ab:
- Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht
- Arbeitsrecht
- Reiserecht
- Zivilrechtliche Forderungssachen
- Für alle anderen Tätigkeiten unserer Kanzlei treffen wir mit unseren Mandanten eine entsprechende Vergütungsvereinbarung
- *Die Schuldfrage kann sich verändern, wenn Sie fahrlässig oder grob fahrlässig (z.B. Alkoholfahrt) gehandelt haben.
Fragen zur Rechtsschutzversicherung
- Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluß einer Verkehrsrechtsschutzversicherung
- Denken Sie immer beim Abschluss einer solchen Versicherung daran, dass diese nicht rückwirkend eintritt. D.h. Der Schadeneintritt darf nicht vor dem Abschluß der Rechtsschutzversicherung liegen.
- Solche Versicherung sind nicht sehr teuer. Achten Sie aber darauf, dass die Selbstbeteiligung nicht höher als 150 € ist. Idealerweise schließen Sie ein Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung ab.
- Die Kosten bei Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren können erheblich sein.
Fragen zu Verkehrsunfällen und der Regulierung
- Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden, gilt es zunächst Ruhe zu bewahren und möglichst viele Daten zu sammeln.
- Sichern Sie die Unfallstelle und legen Sie Warnwesten an (Bußgeldgefahr)
- Idealerweise rufen Sie zunächst uns auf der Hotline unter 0172-1760315 an
- Rufen Sie immer die Polizei hinzu.
- Machen Sie bei der Polizei nur Angaben zur Person und zum Unfallhergang aus Ihrer Sicht. Geben Sie keinesfalls zu Protokoll, dass Sie ggfs. am Unfall eine Schuld oder Teilschuld tragen.
- Machen Sie möglichst viele Fotos vom Unfallgeschehen. Gesamtansicht, Ihr Fahrzeug, gegnerisches Fahrzeug, Beschädigungen. Manchmal ist ein kleines Video hilfreich um den Gesamteindruck darzustellen.
- Nehmen Sie alle Daten des Unfallgegners auf (Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, Versicherung, Halterdaten und Fahrerdaten)
- Fertigen Sie möglichst noch am Unfallort eine Unfallskizze an. (Strassennamen, Hausnummer oder km angeben, achten Sie auf den Eintrag von Verkehrszeichen)
- Nehmen Sie keinen Kontakt zur gegnerischen Versicherung auf! Wenn die gegnerische Versicherung Sie kontaktiert und “eine problemlose Abwicklung” zusichert, lehnen Sie dies ab!
- Nutzen Sie unseren Unfallfragebogen, den Sie auch auf dem Smartphone oder Tablett ausfüllen können.
- Falls die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist, sollten Sie Ihre Kfz-Versicherung vom Unfall informieren.